Schon für das kommende Geschäftsjahr 2023 wird sich für Unternehmen, die bisher der NFR-Richtlinie unterliegen, einiges in der Nachhaltigkeitsberichterstattung ändern. Grund ist die bevorstehende Verabschiedung der neuen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), die die bisher gültige Nonfinancial Reporting Directive von 2014 ablöst. Hier erfahren Sie, welche Unternehmen von den Änderungen betroffen sind und was diese konkret bedeuten.
Was bedeutet die CSRD für die Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Aus Sicht von Investoren und Stakeholdern bedeutet die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vor allem mehr Transparenz in Sachen Nachhaltigkeit. Denn diese Aspekte werden immer wichtiger für Investitions- aber auch für Kaufentscheidungen. Mit der CSR-Richtlinie werden daher europaweit einheitliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung festgelegt.
Welche Angaben müssen Nachhaltigkeitsberichte künftig enthalten?
Mit der neuen Richtlinie werden die Berichtspflichten für Unternehmen zur Nachhaltigkeit deutlich erweitert. Die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit bekommt zudem einen ähnlich hohen Stellenwert wie die finanzielle Berichterstattung und wird Teil des Lageberichtes des Unternehmens. Der Nachhaltigkeitsbericht muss folgende Aspekte enthalten:
- Angaben zu Nachhaltigkeitszielen
- Bericht zur Rolle von Vorstand und Aufsichtsrat
- Angaben zu den wichtigsten nachteiligen Wirkungen des Unternehmens auf Mensch und Umwelt
- Informationen über immaterielle Vermögenswerte, zum Beispiel Humankapital, intellektuelles Kapital
- Bericht über Zielvorgaben und Fortschritte
Nachhaltigkeitsrelevante Auswirkungen müssen sowohl im Hinblick auf das Unternehmen als auch im Hinblick auf die Umwelt und die Gesellschaft dargelegt werden. Diese nach innen und außen bezogene Berichterstattung folgt damit dem Grundsatz der „doppelten Wesentlichkeit“ („Double Materiality“).
Welche Neuerungen ergeben sich durch die CSRD?
Die CSRD ersetzt bisher geltende Nonfinancial Reporting Directive (NFR-Richtlinie) und erweitert die bisher geltenden Berichterstattungspflichten deutlich. Neben den oben geschilderten erweiterten Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bedeutet die neue CSR-Richtlinie vor allem, dass über Nachhaltigkeit nicht mehr separat, sondern im Rahmen des Lageberichtes berichtet wird. Nachhaltigkeitsberichterstattung ist damit künftig der finanziellen Berichterstattung gleichgesetzt.
Dazu kommt die Haftbarkeit der Geschäftsführung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Daher müssen die Inhalte auch geprüft werden. Bis auf Weiteres sollen diese Prüfungen jedoch mit „limited assurance“ erfolgen, da es bislang kaum Dienstleister gibt, die diese Prüfungen durchführen können.
Für welche Unternehmen gilt die neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Die CSR-Richtlinie wird aller Voraussicht nach deutlich mehr Unternehmen betreffen als die bisher gültige NFR-Richtlinie. Während von dieser lediglich Unternehmen ab 500 Mitarbeitern betroffen waren, soll die CSRD – mit einer Übergangsfrist bis zum 01. Januar 2025 – nun schon für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern gelten. Die Börsennotierung ist dabei zudem unerheblich. Weitere Kriterien für die Berichtspflicht sind für europäische Unternehmen:
- Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro
- Umsatz von mindestens 40 Millionen Euro
Für nicht europäische Unternehmen gelten ein
- Nettoumsatz von mindestens 150 Millionen Euro in der EU
- mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU
als maßgeblich.
Ab wann gilt die CSR-Richtlinie?
Die jüngste Einigung vom Juli 2022 zwischen Europäischer Kommission, Ministerrat und Parlament sieht folgenden Stufenplan vor:
- Ab 01.01.2024 müssen alle Unternehmen, die bisher der NFR-Richtlinie unterliegen, die Kriterien der CSR-Richtlinie bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfüllen.
- Ab 01.01.2025 gilt dasselbe auch für große Unternehmen, die von der NFR-Berichtspflicht bislang ausgenommen waren.
- Ab 01.01.2026 müssen auch börsennotierte KMU die CSRD berücksichtigen, ebenso wie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene Versicherungsunternehmen. Diese haben jedoch eine „Opt-Out“-Möglichkeit bis 2028.
Schon ab 2025 wird die Zahl der Unternehmen mit umfassenden Verpflichtungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von derzeit 12.000 nach der NFRD auf dann 50.000 Unternehmen in der EU (davon 15.000 Unternehmen in Deutschland) ansteigen.
Das formale Verfahren zur Annahme der Richtlinie muss noch beendet werden; nach der im Juli erzielten Einigung gilt dies jedoch als reine Formsache.
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